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Was ich koste

Über das Kostenrecht der deutschen Anwälte gibt es buchstäblich ganze Bibliotheken. In typisch deutschem Drang zur Überperfektion hat der Gesetzgeber ein Gestrüpp von mehreren hundert Gebührentatbeständen und Anrechnungsvorschriften geschaffen (Anlage 1 zum RVG).

 

Die meisten Anwaltsgebühren richten sich dabei nach Gegenstandswert (oft auch „Streitwert“ genannt), also danach, um wieviel Geld es geht. Wenn nicht gerade um einen bestimmten Geldbetrag gestritten wird, dann kann man schon über die Bestimmung dieses Gegenstandswerts geteilter Meinung sein. Außerdem sehen viele Gebührentatbestände nur einen Rahmen vor und geben dem Anwalt das Recht (und die Pflicht), das richtige Maß zu finden.

 

Das alles ist sicher gut gemeint, es hat aber zur Folge, daß ich Ihnen nicht in ein oder zwei Sätzen sagen kann, was „Ihr Fall“ kostet - niemand kann das, bevor der Fall beendet ist.

 

In jedem Fall gibt es Dinge, die Sie tun können, um die Kosten gering zu halten. Und ich kann Ihnen Größenordnungen nennen: Wenn ich Sie erstmals berate, beträgt die Gebühr je nach Streitwert zwischen 100 € und 250 €. Diese Gebühr wird auf weitere Gebühren in demselben Fall angerechnet. Weitere Tätigkeiten können bei hohen Streitwerten allerdings auch deutlich höhere Gebühren auslösen.

Wenn ich für Sie eine Forderung einklage oder Sie gegen eine solche Klage verteidige, dann hängen die Kosten vom Streitwert und vom Prozeßverlauf ab, also vom Verhalten des Gegners. Insofern ist es schwer, allgemeine Aussagen zu treffen. So betragen die Gebühren der ersten Instanz ohne Vergleich je nach Prozeßverlauf (jeweils plus Mehrwertsteuer):

  • bei einem Streitwert von 1.000 €
    zwischen 130 € und 235 €
    (bei Abschluß eines Vergleichs bis zu 320 €);
  • bei einem Streitwert von 3.000 €
    zwischen 265 € und 495 €
    (bei Abschluß eines Vergleichs bis zu 685 €);
  • bei einem Streitwert von 10.000 €
    zwischen 650 € und 1.235 €
    (bei Abschluß eines Vergleichs bis zu 1.720 €);
  • bei einem Streitwert von 30.000 €
    zwischen 1.000 € und 1.915 €
    (bei Abschluß eines Vergleichs bis zu 2.680 €);
  • bei einem Streitwert von 100.000 €
    zwischen 1.780 € und 3.410 €
    (bei Abschluß eines Vergleichs bis zu 4.760 €).
Dabei ist zu beachten, daß der Verlierer eines Prozesses - außer vor dem Arbeitsgericht - nicht nur die eigenen Anwaltskosten tragen muß, sondern auch die des Gegners (normalerweise in gleicher Höhe) und die Gerichtskosten. Letztere sind allerdings vergleichsweise gering, mit einer Ausnahme: wenn das Gericht ein Sachverständigengutachten einholt - das kann teuer werden.

Wenn ich Sie wegen einer Ordnungswidrigkeit verteidige, sollten Sie sich auf Gebühren von 200 € bis 500 € einstellen. Wenn ich Sie wegen einer Straftat verteidige, sollten Sie sich auf Gebühren zwischen 500 € und 3.000 € einstellen.

Im übrigen - vor allem für außergerichtliche Tätigkeiten wie Rechtsgutachten, Vertragsentwürfe oder Verkehr mit Versicherungen und Behörden - kalkuliere ich mit einem Stundensatz von rund 180 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Jeder sorgfältig arbeitende Anwalt muß pro Stunde einen Betrag in dieser Größenordnung umsetzen, damit ihm nach Abzug aller Kosten als Gewinn ein übliches Juristengehalt verbleibt. Natürlich muß dieser Umsatz nicht in jedem Einzelfall erzielt werden - ein Fall mit einem hohen Streitwert und vergleichsweise wenig Zeitaufwand kann den hohen Zeitaufwand für einen Fall mit einem niedrigen Streitwert ausgleichen. Trotzdem muß ich mit diesem Stundensatz kalkulieren.

Sie selbst können einiges tun, um die Kosten gering zu halten, nämlich indem Sie meinen Zeitaufwand möglichst gering halten.

Um Sie richtig zu beraten und wirksam zu vertreten, brauche ich den Sachverhalt. Mich von Ihrem Standpunkt zu überzeugen, ist hingegen etwas, das Sie sich schenken können - außer wenn ich danach frage. Überhaupt ist es eine gute Idee, mir die Fragen zu beantworten, die ich tatsächlich stelle, und keine anderen ("da mihi factum...").

Nach Möglichkeit sollten Sie mir schon vor unserem ersten Gespräch alle relevanten Schriftstücke zur Verfügung stellen - dann kann ich diese vorher lesen und mir dabei meine Zeit frei einteilen. Auf jeden Fall sollten Sie in unserem ersten Gespräch den gesamten Sachverhalt und alle Belege parat haben - dann kann ich mit der Arbeit beginnen, sobald Sie zur Tür heraus sind.

 

Ferner sollten Sie zu unserem ersten Gespräch Bargeld mitnehmen. Mit Honoraren, die gleich bezahlt werden, habe ich am wenigsten Aufwand und das geringste Risiko - dann kann ich auch günstige Sätze anbieten.

 

Und wenn ich Sie einmal unterbreche und Sie nicht ausreden lasse - bitte nehmen Sie mir das nicht übel: wenn ich meine Zeit spare, dann spare ich damit letztlich Ihr Geld.

 

 

Jochim C. Schiller, im November 2009

 

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