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Strafrecht, das unbekannte Wesen

Erstaunlicherweise halten sich die meisten an das Gesetz, obwohl es die wenigsten kennen (über den Sinn des Strafrechts geraten Professoren deshalb durchaus ins Schwitzen). Eine Straftat begeht z.B.:

  • wer einen fremden Brief liest,
  • wer eine Geldstrafe (nicht nur ein Bußgeld) für jemand anders bezahlt,
  • wer ohne Fahrerlaubnis fährt (das ist nicht der Führerschein, sondern die darin verbriefte Erlaubnis) oder auch nur während eines Fahrverbots.

Strafbar macht sich dagegen nicht:

  • wer eine fremde Sache benutzt − das ist nur bei Kraftfahrzeugen und Fahrrädern strafbar,
  • wer auf der Insel Helgoland mit einem Fahrrad fährt - das ist nur eine Ordnungswidrigkeit (kein Witz).

Eine Straftat begeht auch der Unternehmer, der die Bilanz seines Unternehmens nicht spätestens am 30.06. des Folgejahres fertigstellt, nämlich Bankrott oder zumindest Bilanzverschleppung (§§ 283 u. 283b StGB i.V.m. § 264 HGB).

 

Diese Frist ist nicht verlängerbar, gilt also auch bei einer Fristverlängerung durch das Finanzamt (die Fristverlängerung des Finanzamtes bezieht sich erstens nur auf die Steuerbilanz, nicht auf die Handelsbilanz, und zweitens nur auf die Einreichung der Bilanz, nicht auf deren Anfertigung).

 

Die Tat wird zwar nur bestraft, wenn das Unternehmen überschuldet oder zahlungsunfähig ist bzw. wird. Aber wer kann das schon sicher ausschließen – noch dazu ohne Bilanz?

 

Wie Sie sich verteidigen sollten, wenn Ihnen eine Straftat oder Ordnungswidrikgkeit vorgeworfen wird (und wie besser nicht), lesen Sie hier.

 

Gerichtsentscheidungen




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