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Bestell-Urkunde (Kopf)

Ein Ausnahmefall von dem Grundsatz „pacta sunt servanda“: So sehen die typischen Haustür-Verträge aus, die man ohne Grund widerrufen kann. Mehr dazu hier.


 

Verträge sind verpflichtend...

 

... dieser Grundsatz stammt aus dem Römischen Recht: pacta sunt servanda. Seine Bedeutung ist enorm: sobald einmal eine Einigung zustandegekommen ist, kann sich keiner mehr aussuchen, ob er sie erfüllen will oder nicht.

 

Für einen Vertragsschluß ist eine einmalige Einigung notwendig, aber auch ausreichend (grundsätzlich – es gibt Ausnahmen). Ob man den Vertrag richtig verstanden hat und ob man ihn überhaupt erfüllen kann, ist hingegen für den Vertragsschluß ohne Bedeutung (grundsätzlich – auch davon gibt es Ausnahmen). Ein Käufer ist also z.B. nicht erst dann an den Vertrag gebunden, wenn er bezahlt hat oder wenn er die Ware bekommen hat, sondern sobald er sich einmal mit dem Kauf einverstanden erklärt hat. Von da an kann der Verkäufer die Erfüllung des Vertrages verlangen und notfalls mit einer Klage vor Gericht erzwingen. Umgekehrt kann sich auch der Verkäufer nach Vertragsschluß nicht mehr aussuchen, ob er die Ware liefern oder den Kaufpreis zurückzahlen will – der Käufer kann ihn auf Lieferung verklagen.

 

Daß man sich über den Vertragsinhalt falsche Vorstellungen gemacht hat, ändert grundsätzlich nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. Deshalb muß man sich vor Abschluß eines Vertrages Gewißheit verschaffen über dessen genaue Bedeutung (das gilt auch für AGB). Diese Gewißheit bekommt man nicht von seinem Vertragspartner. Dessen Erklärungen sind wertlos. Denn bindend wirkt nur der Vertrag. Auf sonstige Erklärungen, die im Vertrag keinen Ausdruck finden, kann man sich also später nicht berufen (meistens kann man sie auch nicht beweisen).

 

Das gilt auch, wenn Sie Ihrem Vertragspartner vertrauen. Denn daß man einander vertraut, wenn man einen Vertrag schließt, ist normal. Aber trotzdem sind Verträge der Grund für die meisten Gerichtsprozesse − fast alle, die vor Gericht streiten, haben einander also früher einmal vertraut. Wer realistisch ist, der sieht folglich in jedem Vertragspartner einen potentiellen Prozeßgegner. Das bedeutet: der Vertrag muß so gestaltet werden, daß sich der Schaden in Grenzen hält, auch wenn Ihr Vertrauen sich als nicht gerechtfertigt erweist.

 

Gewißheit über die Bedeutung eines Vertrages bekommen Sie auch nicht von einer Verbraucherzentrale oder einer staatlichen Beratungsstelle oder gar von Ihrer Rechtsschutzversicherung (Einzelheiten lesen Sie hier). Auch auf Ihr eigenes Urteil sollten Sie sich nicht verlassen (warum, lesen Sie hier). Wo es um mehr geht als um „Peanuts“, da müssen Sie einen Profi beauftragen, und zwar bevor Sie den Vertrag schließen – nicht danach.

 

Erst recht müß man sich über die genaue Tragweite jeder Klausel im Klaren sein, wenn man selbst Vertragsbedingungen formuliert, insbesondere bei der Formulierung der eigenen AGB. Besonders anspruchsvoll sind AGB für Verbraucherverträge, wo man dem Kunden ein Widerrufsrecht einräumen muß.


Von bestimmten, sogenannten Verbraucherverträgen kann man sich als Privatkunde einseitig wieder lösen (Widerrufsrecht):

  • Bestellungen per Post, per Telefon/Telefax oder über das Internet (Fernabsatzgeschäfte),
  • Finanzierte Geschäfte und Ratenzahlungsgeschäfte,
  • Verträge aufgrund eines Vertreterbesuchs (Haustürgeschäfte).

Um die Frist für den Widerruf in Lauf zu setzen (und um sich vor Abmahnungen zu schützen) muß der Unternehmer dem Kunden eine Widerrufsbelehrung erteilen. Nach einem von mir erstrittenen Urteil genügt der amtliche Mustertext, den die Bundesregierung bis 2008 empfohlen hat, dafür nicht. Verträge, bei denen dieser Text verwendet wurde, können deshalb auch noch Jahre später widerrufen werden – mehr dazu hier


Übrigens: Ein Vertrag ist kein Schriftstück, das von beiden Parteien unterzeichnet ist – das ist eine Vertragsurkunde. Die meisten Verträge werden ohne Vertragsurkunde geschlossen, also mündlich oder sogar nur durch schlüssiges Verhalten (schon wer in die Straßenbahn einsteigt, schließt einen Vertrag). Aber solche Verträge sind riskant – man weiß nicht ganz genau, welchen Inhalt sie haben, oder man  kennt zwar den Inhalt, kann ihn aber nicht beweisen. Bei jedem Geschäft, das nicht völlig unbedeutend ist, lautet die Devise: Wer schreibt, der bleibt.





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