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Warum AdvoCard nicht Anwalts Liebling ist...

Die Werbung will uns weismachen, daß man nur eine Rechtsschutzversicherung braucht, um bei jedem Anwalt eine Behandlung „erster Klasse" zu genießen. Das ist gelogen – das Gegenteil ist der Fall: rechtsschutzversicherte Mandanten sind Mandanten zweiter Klasse, denn sie verursachen höhere Kosten und bringen weniger Honorar.

 

Höhere Kosten verursachen rechtsschutzversicherte Mandanten deswegen, weil sich der Anwalt nicht nur mit dem Mandanten und dem Gegner befassen muß, sondern auch noch mit der Versicherung. Das beginnt mit der Prüfung des Versicherungsvertrages: ob ein bestimmter Fall versichert ist oder nicht, läßt sich nicht einfach so sagen, denn Versicherungsverträge sind nicht einheitlich. Dann muß mit der Versicherung korrespondiert werden – in vielen Fällen nimmt diese Korrespondenz mehr Zeit in Anspruch als die Arbeit am eigentlichen Fall selbst (!). Und oft genug weigert sich die Versicherung am Ende, den Fall überhaupt zu übernehmen, so daß deswegen auch noch prozessiert werden muß.

 

Trotzdem bekomme ich als Anwalt bei rechtsschutzversicherten Mandanten nicht etwa mehr Honorar, sondern weniger: 

 

Für viele Fälle sieht das Gesetz keine feste Gebühr vor, sondern nur einen Rahmen. Der Anwalt darf (und muß) in solchen Fällen entscheiden, wie hoch die Gebühr genau ist. Wie die Gebühr zu bemessen ist, sagt das Gesetz auch: in komplizierten Fällen im oberen Bereich des Rahmens, in einfachen Fällen im unteren Bereich, und in durchschnittlichen Fällen (also in den meisten Fällen) die Durchschnittsgebühr.

 

Soweit die Theorie. In der Praxis zahlen Rechtsschutzversicherungen auch in komplizierten Fällen nie mehr als die Durchschnittsgebühr. Und in durchschnittlichen Fällen (also in den meisten Fällen) zahlen sie sogar noch weniger. Die Zahl der Gerichtsurteile, die diese Praxis als gesetzwidrig brandmarken, ist Legion (ich selbst habe ein paar davon erstritten). Aber will man sich wirklich mit der Rechtsschutzversicherung streiten? Will man nicht lieber den Kopf freihaben für den eigentlichen Fall?

 

Trotzdem versuche ich, Mandanten mit einer Rechtsschutzversicherung nicht zu benachteiligen. Aber die obigen Überlegungen zeigen, warum ich nicht vor Begeisterung in die Hände klatsche, wenn mir ein Mandant sagt, daß er eine Rechtsschutzversicherung hat.

 

Im übrigen ist auch längst nicht jeder Fall versichert. Beispielsweise beginnt der Versicherungsschutz erst drei Monate nach Abschluß des Versicherungsvertrages (rechtzeitige Zahlung der Prämien vorausgesetzt) – nur Streitigkeiten, die nach diesem Zeitpunkt beginnen, sind versichert. Und der Beginn des Streits liegt oft weit zurück: ein Streit beginnt mit dem ersten Rechtsverstoß, den man Ihnen vorwirft, oder den Sie dem Gegner vorwerfen.

 

Viele Risiken sind sogar überhaupt nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen versicherbar (z.B. im Erbrecht, im Baurecht, im Gesellschaftsrecht und im Strafrecht). Ärgerlich ist oft auch die übliche Selbstbeteiligung von mindestens 100 € – in Fällen mit geringem Streitwert bezahlen Sie trotz der Versicherung die vollen Kosten oder den überwiegenden Teil selbst. Uneingeschränkt empfehlen kann ich allenfalls eine Verkehrsrechtsschutzversicherung für Vielfahrer.

 

Jochim C. Schiller, im November 2009

 

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