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Sie möchten umsonst beraten werden?

Das ist ganz leicht: Fragen Sie einfach Ihren Vertragspartner nach der Bedeutung einer Klausel oder die Polizei nach dem richtigen Verhalten bei  Konflikten. In allen anderen Fällen schreiben Sie einen Brief an RTL, oder Sie fragen gleich Ihren Friseur...

 

Im Ernst: Die Beratung, die Sie so bekommen, ist im doppelten Sinne umsonst – sie ist nämlich auch vergeblich. Denn was nützt ein Rat, wenn man sich auf seine Richtigkeit nicht verlassen kann? Und wie soll man sich darauf verlassen, wenn der Berater keine juristische Ausbildung hat? Oder kein System zur sicheren Erfassung von Fristen und Terminen? Oder keine Haftpflichtversicherung für den Fall, daß sein Rat falsch ist?

 

In einem Rechtsstaat entscheiden nun einmal die Gerichte darüber, was richtig und was falsch ist. Um deren Entscheidung vorherzusehen oder zu beeinflussen, muß man die Befähigung zum Richteramt haben, also Volljurist sein. Aber diese Befähigung allein reicht noch nicht. Denn um diese Befähigung auch in jedem Fall einzusetzen, muß man entweder ein Engel sein (und mir sind noch keine begegnet) oder unter Druck stehen, also: haften, wenn man etwas falsch macht, und bestraft werden, wenn man den Mandanten verrät.

 

Diese drei Dinge finden Sie nicht bei Beratungsstellen von Behörden, Gerichten, Verbraucherzentralen, Mietervereinen, Gewerkschaften oder Rechtsschutzversicherungen, sondern nur bei einem Rechtsanwalt. Und nur dort finden Sie auch eine ergebnisoffene Beratung (ohne Rücksicht auf die eigenen Interessen des Beraters, also auch die Empfehlung des kostengünstigsten Wegs), einen professionellen Umgang mit Fristen und Terminen (das entscheidet so manchen Fall) und die Garantie der Verschwiegenheit (Verstöße dagegen sind mit empfindlichen Strafen bedroht).

 

All das gibt es nicht umsonst. Aber den höchsten Preis zahlt derjenige, der erst das Billige nimmt und dann das Teure – nachdem das Billige nichts getaugt hat.

 

Warum kostenlose Mustertexte etwa für Patientenverfügungen nichts taugen, lesen Sie hier.

 

Wie gefährlich es ist, wenn man Rechtsrat von einer Behörde holt, zeigt folgende wahre Geschichte: ein Handwerker bittet das Kraftfahrt-Bundesamt und die Kfz-Zulassungsstelle um Auskunft, ob sein Transporter ein Pkw oder ein Lkw sei. Beide sagen: „Pkw“. Diese Auskünfte waren jedoch genauso falsch wie die entsprechende Eintragung in den Zulassungspapieren. Als unser Handwerker später mit über 100 km/h erwischt wird und deswegen belangt werden soll, verteidigt er sich damit, daß er auf die Richtigkeit der behördlichen Auskünfte vertraut habe. Das nützt ihm jedoch gar nichts – er verliert in allen Instanzen, und zwar „weil es auf der Hand lag, daß die [...] befragten Behörden [...] nicht die erforderliche Kompetenz haben würden“ (BayObLG, Beschluß vom 23. 7. 2003 – 1 ObOWi 219/03, NJW 2004, 306).

 

Es hilft also nichts: Wer vernünftigen Rechtsrat will, der muß einen Rechtsanwalt beauftragen, ihn vernünftig informieren und vernünftig bezahlen.

 

  • Was ich koste, erfahren Sie hier.
  • Warum ich nicht vor Begeisterung in die Hände klatsche, wenn mir ein Mandant sagt, daß er eine Rechtsschutzversicherung hat, erfahren Sie hier.
  • Warum es auf dieser Seite nirgends einen Button "Zurück" oder "Zum Seitenanfang" gibt, und wie Sie trotzdem navigieren können, erfahren Sie hier.

 




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