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Juristische Abkürzungen

Juristische Texte strotzen oft vor Abkürzungen, die man kennen muß, wenn man die Texte verstehen will. Hier finden Sie die wichtigsten Abkürzungen mit „Übersetzung", teilweise auch mit einer knappen Erläuterung. Nicht aufgeführt sind Abkürzungen, die allgemein üblich sind (wie etwa "vgl." für "vergleiche").

Zum Suchen verwenden Sie am besten die Suchfunktion Ihres Browser-Programms (Menübefehl „Bearbeiten - Durchsuchen" oder einfach Strg+F). Manche Abkürzungen trifft man sowohl mit als auch ohne Punkte zwischen den einzelnen Buchstaben an, deshalb am besten beides prüfen!

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Eines sollte man noch wissen: römische Ziffern nach der Angabe eines Paragraphen bezeichnen dessen Absätze, arabische Ziffern danach dann die Sätze dieses Absatzes. „§ 823 II 2" liest man also: „Paragraph 823 Absatz 2 Satz 2". Juristen sagen allerdings oft nur die Zahlen: „823-2-2".


A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z


/ = ist natürlich keine Abkürzung, hat aber unter Juristen oft einen bestimmten Klang, nämlich in gerichtlichen oder behördlichen Aktenzeichen - "120/06" spricht man so: „120 aus 06". Der Grund ist, daß hinter dem Schrägstrich immer das Jahr des Eingangs einer Sache steht (davor die laufende Nummer, davor ein Kürzel für das Sachgebiet und davor die Nummer des Dezernats) 14 C 120/06 bezeichnet also die 120. Sache, die im Jahr 2006 bei dem 14. Dezernat für Zivilsachen angefallen ist

 

./. = ist ebenfalls keine Abkürzung, hat aber unter Juristen trotzdem einen bestimmten Klang: so schreibt man das Wort "gegen" in einem Rubrum (unüblich ist hingegen das im angelsächsichen Rechtsraum gebräuchliche vs.)

 

§ = so schreibt man „Paragraph" - wer „Par." schreibt, outet sich als unwissend

§§ = die Mehrzahl von §, also „Paragraphen"


A

a.A. = anderer Ansicht

a.a.O. = am angegebenen Ort (unter derselben Fundstelle wie zuvor)

a.E. = am Ende (einer Fundstelle)

a.F. = alte Fassung (einer geänderten Vorschrift)

a.l.i.c. = lat. actio libera in causa


AAK = Atemalkoholkonzentration, vgl. BAK

abl. = ablehnend (gegenüber einer zuvor zitierten Lehrmeinung)

Abs. = Absatz (eines Paragraphen)

abw. = abweichend (von einer zuvor zitierten Lehrmeinung)

AfA = Abschreibung für Abnutzung von Betriebsvermögen im Rahmen der (steuerlichen) Gewinnermittlung

AG = entweder Amtsgericht oder Aktiengesellschaft

Ag. = Antragsgegner (der Gegner des Antragstellers, i.d.R. also eine Behörde)

AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen (ein plurale tantum, deshalb ist "AGBs" falsch)

Alt. = Alternative (mit Nummer) in einem Satz, der ein „oder" enthält und zwei Fälle regelt

Anm. = Anmerkung

AnwBl = Anwaltsblatt, zitiert nach Jahr und Seite

AO = Abgabenordnung, in bestimmten Zusammenhängen auch (behördliche oder richterliche) „Anordnung", z.B. DurchsuchungsAO

ApG = ApoG

ApoG = Apothekengesetz

ArbG = Arbeitsgericht


arg. e = argumentum e


Art. = Artikel (mache Gesetze sind nicht in §§ unterteilt, sondern in Artikel, etwa das GG)

Ast. = Antragsteller

AT = Allgemeiner Teil (eines Gesetzes)

Ausf. = Ausfertigung (einer Urkunde)

Az. = Aktenzeichen (zur Aussprache von Aktenzeichen siehe hier)


B

b.b. = bereits benannt (steht für die Adresse eines Zeugen, die schon zuvor mitgeteilt wurde)

b.u.v. = beschlossen und verkündet (in gerichtlichen Protokollen)

BA = Blutalkohol (eine Zeitschrift), zitiert nach Jahr und Seite

BAG = Bundesarbeitsgericht

BAK = Blutalkoholkonzentration, vgl. AAK

BauR = Zeitschrift für das gesamte Baurecht, zitiert nach Jahr und Seite

BayObLG = Bayerisches Oberstes Landesgericht, ein bayerisches Unikum

BB = Der Betriebsberater (eine Zeitschrift), zitiert nach Jahr und Seite

begl. A. = beglaubigte Ablichtung („Abschrift") einer Urkunde

Beigel. = Beigeladener (den das Gericht an einem Rechtsstreit zwischen anderen beteiligt)

Bekl. = Beklagter

BerGer = Berufungsgericht (in Entscheidungen der übergeordneten Revisionsgerichte)

Berufungskl. = Berufungskläger (derjenige, der das erstinstanzliche Urteil mit der Berufung angegriffen hat - das kann durchaus der Beklagte sein)

Beschl. = Beschluß

Beschw. = Beschwerde

bestr. = bestritten


Bet. = Beteiligter

 

Betr. = Betroffener, so heißt der Angeklagte im Bußgeldverfahren

Bev. = Bevollmächtigter

Bez. = Bezeichnung

Bf. = Beschwerdeführer

BFH = Bundesfinanzhof

BGB = Bürgerliches Gesetzbuch, in Kraft seit dem ersten Januar 1900 und seitdem weltweit bewundert, enthält u.a. Regeln über Geschäftsfähigkeit und Volljährigkeit, über das Zustandekommen, die Erfüllung und die Beendigung von Verträgen im Allgemeinen, ferner genaue Regeln für Bankgeschäfte, Dienstverträge (insbes. Arbeitsverträge), Kaufverträge, Mietverträge, Werkverträge (insbes. Bauverträge) Reiseverträge u.a.m., Regeln über Schadenersatz und Schmerzensgeld, über den Erwerb und die Belastung von Grundstücken und anderen Sachen, über Unterhaltsansprüche zwischen Verwandten und Ehegatten und über das Erbrecht...

BGBl = Bundesgesetzblatt, in dem der Bund seine Normen veröffentlicht, jährlich etwa 4.000 bis 5.000 Seiten

BGH = Bundesgerichtshof

BGHSt = Entscheidungssammlung des BGH in Strafsachen, zitiert nach Band und Seite

BGHZ = Entscheidungssammlung des BGH in Zivilsachen, zitiert nach Band und Seite

Bl. = Blatt, meist i.S.v. "Blattnummer", also Seitenzahl (in Akten)

BRAGO = Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, Vorläufer des RVG

BRAK = Bundesrechtsanwaltskammer

BRAO = Bundesrechtsanwaltsordnung

BSG = Bundessozialgericht

BStBl = Bundessteuerblatt, in dem z.B. Gerichtsentscheidungen und Richtlinien zur Anwendung der Steuergesetze veröffentlicht werden

BT = Besonderer Teil (eines Gesetzes)

BT-Drucks. = Bundestagsdrucksache, zitiert nach Jahr und Seite

 

BtMG = Betäubungsmittelgesetz, wonach z.B. der spitzkegelige Kahlkopf verboten ist, ein Pilz, der im Oktober zu tausenden auf deutschen Viehweiden wächst, nicht hingegen der Fliegenpilz - berauschend wirken beide (kein Witz!)

 

BVerfG = Bundesverfassungsgericht

 

BVerfGE = Amtliche Entscheidungssammlung des BVerfG, zitiert nach Band und Seite


BVerwG = Bundesverwaltungsgericht

BVG = Bundesversorgungsgesetz, oft auch falsch für Bundesverwaltungsgericht (richtig BVerwG)


C

c.i.c. = lat. culpa in contrahendo


D

d.A. = der Akte (steht nach Blatt- oder Seitenzahlen, etwa: Bl. 10 d.A. = Blatt 10 der Akte)

DB = Der Betrieb (eine Zeitschrift), zitiert nach Jahr und Seite

ders. = derselbe (schon einmal Zitierte)

Dir = Direktion (Abteilung eines Polizeipräsidiums)

DNotZ = Deutsche Notar-Zeitschrift, zitiert nach Jahr und Seite

DÖV = Die Öffentliche Verwaltung (eine Zeitschrift), zitiert nach Jahr und Seite

DR = Dienstregister - darin vermerkt ein Gerichtsvollzieher seine Aufträge und vergibt ein Aktenzeichen, die sog. „DR-Nummer"

DRiZ = Deutsche Richterzeitung, zitiert nach Jahr und Seite

DVO = Durchführungsverordnung (zu einem bestimmten Gesetz)


E

e.V. = eingetragener Verein oder Eidesstattliche Versicherung), siehe auch EV

EB = Empfangsbekenntnis (Quittung, die bei sog. Ehrenberufen eine Zustellung mit ZU entbehrlich macht)

Ef. = Einspruchsführer


Efin =Einspruchsführerin

 

EG = Einführungsgesetz, regelt den zeitlichen und manchmal auch den örtlichen Geltungsbereich eines Gesetzes, vgl. IPR

eG = eingetragene Genossenschaft

EGBGB = EG zum BGB

EGMR = Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

EMA = Einwohnermeldeamt

EStG = Einkommensteuergesetz

EuGH = Europäischer Gerichtshof

EV = Eidesstattliche Versicherung (besonders die des Schuldners, daß er kein pfändbares Vermögen hat), siehe auch e.V.


F

f. = folgende, nach einem Paragraphen: dieser und der folgende Paragraph, ebenso bei Absatz- und Seitenzahlen

f.d.R.d.A. = für die Richtigkeit der Abschrift (vor der Unterschrift unter einem Protokoll)

f.d.R.d.Ü. = für die Richtigkeit der Übertragung (vom Diktatband)

ff. = fortfolgende, nach einem Paragraphen: dieser und die folgenden Paragraphen, ebenso bei Absatz- und Seitenzahlen

FA = entweder Finanzamt oder Fachanwalt

FamRZ = Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, zitiert nach Jahr und Seite

FeV = Fahrerlaubnisverordnung, eine VO zur Konkretisierung des StVG

FG = Finanzgericht

FGO = Finanzgerichtsordnung

Fn. = Fußnote, selten auch FN


G

GA = Gerichtsakte (meist zur Angabe einer Blatt- oder Seitenzahl)

 

GBR = Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (auch GbR), siehe auch OHG


GEMA = Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

 

GemS = Gemeinsamer Senat (der obersten Bundesgerichte)

 

ges. = gesetzlich

GeSa = Gefangenensammelstelle

GeschO = Geschäftsordnung

GewO = Gewerbeordnung

GF = Geschäftsführer

GG = Grundgesetz, die Verfassung Deutschlands

Ggs. = Gegensatz

GKG = Gerichtskostengesetz

 

GL = Gruppenleiter (Zusatz zum Dienstgrad, meist ein Hinweis auf besonderen Eifer und auf eine früher oder später drohende Beförderung)

GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung (das weiß doch eigentlich jeder, oder?)

 

GmbHG = GmbH-Gesetz

GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte

GoA = Geschäftsführung ohne Auftrag (die Tätigkeit im Interesse eines anderen, sie begründet ein Rechtsverhältnis ohne vertragliche Einigung)

GRUR = Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (eine Zeitschrift), zitiert nach Jahr und Seite

GuV = Gewinn- und Verlust-Rechnung (Bestandteil des Jahresabschlusses)

GV = Gerichtsvollzieher, siehe auch OGV

GVBl = Gesetz- und Verordnungsblatt (eines Bundeslandes), vgl. BGBl

GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Kern des deutschen Kartellrechts

GWG = Geringwertige Wirtschaftsgüter, die bei der (steuerlichen) Gewinnermittlung schon im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden dürfen


H

h.L. = herrschende Lehre (d.h. die Rspr. stützt nicht diese Meinung, anders als bei der h.M.)

h.M. = herrschende Meinung

Halbs. = Halbsatz (mit Nummer) in einem Absatz oder Paragraphen

HB = Haftbefehl

HGB = Handelsgesetzbuch

HR = Handelsregister

HV = Hauptverhandlung vor Gericht (der Kern und der Abschluß eines Strafprozesses)


I

i.d.F. = in der Fassung (bei geänderten Gesetzen - zur näheren Beschreibung folgt entweder das Datum oder das Änderungsgesetz)

i.e.S. = im engeren Sinne

i.S. = in Sachen (es folgt die Bezeichnung der Prozeßparteien, das sog. Rubrum)

i.S.d. = im Sinne des

i.S.v. = im Sinne von


i.V. = in Vertretung


i.V.m. = in Verbindung mit (steht zwischen zwei Normen)

i.w.S. = im weiteren Sinne

InsO = Insolvenzordnung, Nachfolger der Konkursordnung

IPR = Internationales Privatrecht (regelt bei grenzüberschreitenden Vorgängen, welche Rechtsordnung gelten soll, so z.B. das EGBGB)


J

JAA = Jugendarrestanstalt

JurBüro = Das juristische Büro (eine Zeitschrift), zitiert nach Jahr und Seite

JVA = Justizvollzugsanstalt

JZ = Juristen-Zeitung, zitiert nach Jahr und Seite


K

KFA = Kostenfestsetzungsantrag (Antrag auf Erlaß eines KFB)

KFB = Kostenfestsetzungsbeschluß (bestimmt die Höhe der Kosten, die der Prozeßsieger von seinem unterlegenen Gegner erstattet verlangen kann)

KG = entweder Kommanditgesellschaft oder Kammergericht (das Oberlandesgericht Berlins)

KG a.A. = Kommanditgesellschaft auf Aktien

KHK = Kriminalhauptkommissar

KK = Kriminalkommissar

Kl. = Kläger


KM = Kontrollmitteilung


KOB = Kontaktbereichsbeamter (bei der Polizei)

KOK = Kriminaloberkommissar

KSchG = Kündigungsschutzgesetz

KUG = Kunsturhebergesetz

KV = Kassenärztliche Vereinigung, selten auch Kaufvertrag oder Körperverletzung

KZV = Kassenzahnärztliche Vereinigung


L

LAG = Landesarbeitsgericht

lat. = Lateinisch, eine Sprache, in der sich Juristisches oft besonders treffend sagen läßt - deshalb gibt es viele noch heute unter Juristen gebrächliche lateinische Wendungen


lfd. Nr. = laufende Nummer, also eine Zahl aus einer Numerierung (sic!) 

 

LG = Landgericht - anders als es die Medien mit konstanter Bosheit tun, sagt man übrigens "Landgericht Düsseldorf" und nicht "Düsseldorfer Landgericht"

lit. = lat. littera

LKA = Landeskriminalamt

LM = Nachschlagewerk des BGH in Zivilsachen, zitiert nach Gesetz und lfd. Nr.

LS = Leitsatz (einer Gerichtsentscheidung)

LSG = Landessozialgericht

Ltd. = Limited Company (eine GmbH nach angelsächsischem Recht, die praktisch ohne Eigenkapital zulässig ist)

LVwVfG = Landesverwaltungsverfahrensgesetz (um solche Wörter beneidet uns das Ausland)

LZA = Lichtzeichenanlage (so nennt man bei der Polizei die Ampel)


M

m.w.N. = mit weiteren Nachweisen (für eine Lehrmeinung)

MB = Mahnbescheid, Vorstufe des VB

MDR = Monatsschrift für Deutsches Recht, zitiert nach Jahr und Seite

mj. = minderjährig


MPU = Medizinisch-psychologische Untersuchung (der berühmte "Idiotentest")



N

n.F. = neue Fassung (einer geänderten Vorschrift)


n.f.d.G. = nur für das Gericht (betrifft Urkunden, die man gemäß § 133 ZPO nur einfach und nicht doppelt bei Gericht einreicht, weil sie dem Gegner bereits vorliegen)

 

Nachw. = Nachweise (für eine Lehrmeinung)

NfA - Neu für Alt (bei der Schadenersatz-Berechnung der Vorteil, der dem Geschädigten dadurch erwächst, daß beschädigte Altteile mit Neuteilen ersetzt werden)

NJW = Neue Juristische Wochenschrift (die „Bildzeitung des Juristen"), zitiert nach Jahr und Seite

NJW-RR = Rechtsprechungsreport der NJW, zitiert nach Jahr und Seite

N.N. = lat. nomen nominandum

NStZ = Neue Zeitschrift für Strafrecht, zitiert nach Jahr und Seite

NVwZ = Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, zitiert nach Jahr und Seite

NZV = Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht, zitiert nach Jahr und Seite


O

OE = Offenbarungseid (veraltete Bezeichnung für die EV des Schuldners, daß er kein pfändbares Vermögen hat)

OGV = Obergerichtsvollzieher (hat keine weiteren Kompetenzen als der einfache GV)

OHG = Offene Handelsgesellschaft (auch oHG), eine GBR, die ein Handelsgewerbe betreibt

OLG = Oberlandesgericht

OLGZ = Entscheidungen der OLGe in Zivilsachen, zitiert nach Jahr und Seite

OStA = Oberstaatsanwalt

OVG = Oberverwaltungsgericht

OWiG = Ordnungswidrigkeitengesetz


P

p.a. = lat. per annum

 

Pebb§y (sprich: 'Pepsi') = Personalbedarfsberechnungssystem, ein bürokratisches Verfahren zur Ermittlung des Personalbedarfs der Justiz

 

PfÜB = Pfändungs- und Überweisungsbeschluß (erlaubt dem Vollstreckungsgläubiger und untersagt dem Vollstreckungsschuldner, Forderungen des Schuldners gegen einen bestimmten Dritten - den Drittschuldner - einzuziehen)

PFV = positive Forderungsverletzung, korrekte aber ungebräuchliche Bez. für PVV

PHK = Polizeihauptkommissar

PHM = Polizeihauptmeister

phon. = phonetisch (in Protokollen besagt dieser Zusatz, daß die richtige Schreibeweise unklar ist, weil nur nach Gehör geschrieben wurde)

PK = Polizeikommissar

PKH = Prozeßkostenhilfe, das frühere Armenrecht

PM = Polizeimeister (der niedrigste Dienstgrad)

POK = Polizeioberkommissar

POLAS = Polizei-Auskunfts-System (aus Krimis bekannt als "Fahndungscomputer")

Polpräs = Polizeipräsident

POM = Polizeiobermeister

POR = Polizeioberrat

pp. = lat. praemissis praemittendis


ppa. = lat. per procurationem


PR = Polizeirat (ein Dienstgrad)

PVV = Positive Vertragsverletzung (die Schlechterfüllung vertraglicher Pflichten)

PZU = Postzustellungsurkunde, vgl. ZU


R

r+s = Recht und Schaden, zitiert nach Jahr und Seite

RA = Rechtsanwalt

 

RA'in = Rechtsanwältin

RAuN = Rechtsanwalt und Notar

Rdnr. = Randnummer (in juristischen Fachbüchern, besonders in Kommentaren)

ReNo = Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

RG = Reichsgericht (so hieß das höchste deutsche Gericht bis 1949)

RGSt = Entscheidungssammlung des Reichsgerichts in Strafsachen, zitiert nach Band und Seite

RGZ = Entscheidungssammlung des Reichsgerichts in Zivilsachen, zitiert nach Band und Seite

Ri = Richter (Proberichter, der niedrigste Dienstgrad)

 

Ri'in = Richterin

RiAG = Richter am Amtsgericht

RiLG = Richter am Landgericht

 

RiOLG = Richter am Oberlandesgericht

 

RL = Richtlinie

 

RPflG = Rechtspfleger, auch die Zeitschrift „Der deutsche Rechtspfleger", zitiert nach Jahr und Seite

RS = Rechtsschutz (-versicherung)

Rspr. = Rechtsprechung

RSV = Rechtsschutzversicherung

 

RV = Rentenversicherung

RVG = Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Rz. = Randziffer (in juristischen Fachbüchern, besonders in Kommentaren)


S

S. = entweder Satz (eines Paragraphen oder eines Absatzes in einem Paragraphen) oder Seite (seltener, statt dessen oft "Bl.")

SB = Selbstbehalt, die Eigenbeteiligung des Versicherten

SG = Sozialgericht

SGB = Sozialgesetzbuch, die dahinter stehende römische Zahl bezeichnet das Buch (i.S.v. Band)

sic = keine Abkürzung, sondern Latein

StA = Staatsanwalt oder auch Staatsanwaltschaft

StB = Steuerberater

std. Rspr. / st. Rspr. = ständige Rechtsprechung

StGB = Strafgesetzbuch

Stpfl. = Steuerpflichtiger

StPO = Strafprozeßordnung

str. = streitig

StVG = Straßenverkehrsgesetz

StVO = die wichtigste VO zur Konkretisierung des StVG, Straßenverkehrsordnung

StVZO = Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, eine weitere VO aufgrund des StVG

SV = entweder Sachverständiger oder „Sozialversicherung" (die aber natürlich keine Versicherung ist, sondern eine staatliche Umverteilung ohne Rücksicht auf das Prinzip von Leistung und Gegenleistung - wenn sich ein Versicherungsunternehmen mit einem derartigen „Angebot" an die Öffentlichkeit wagen würde, so würde sich dafür kein Kunde interessieren, sondern höchstens der Staatsanwalt)

 

T

 

TKÜ = Telekommunikationsüberwachung

 

TÜ = Telefonüberwachung


TV = Testamentsvollstrecker

 

Tz. = Teilziffer



U

U-Haft = Untersuchungshaft

 

UG = Unternehmergesellschaft, nur üblich mit dem Klammerzusatz "haftungsbeschränkt" und bezeichnet dann eine Unternehmensform, die der Volksmund als "Mini-GmbH" kennt: eine GmbH, bei der auf ein nennenswertes Stammkapital verzichtet wird

 

umstr. = umstritten

UrhG = Urheberrechtsgesetz

Urt. = Urteil

UStG = Umsatzsteuergesetz

UWG = Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb

 

Uz. = Unterzeichner

 

V

 

v. = versus


v.A.w. = von Amts wegen (d.h. aus eigenem Entschluß, Gegensatz: auf Antrag)

v.H. = vom Hundert (Amtsdeutsch für Prozent - kein Witz!)

v.u.g. = vorgelesen und genehmigt (in gerichtlichen Protokollen)

VA = Verwaltungsakt

VB = Vollstreckungsbescheid, die Frucht eines MBs (früher: Zahlungsbefehl)

VerfGH = Verfassungsgerichtshof

VersR = Versicherungsrecht (eine Zeitschrift), zitiert nach Jahr und Seite

Vertr. = Vertreter, seltener auch Vertrag

Vfg. = Verfügung

VG = Verwaltungsgericht

vGA = verdeckte Gewinnausschüttung

VGH = Verwaltungsgerichtshof

VO = Verordnung (Rechtsnorm im Rang unter dem Gesetz)

VOB = Verdingungsordnung für Bauleistungen (Standardbedingungen, die oft beim Bauvertrag vereinbart werden)

vollst. = vollstreckbar (Ausfertigung eines Urteils oder einer Urkunde)


Vors. = Vorsitzende(r)


VRi'inLG = Vorsitzende Richterin am Landgericht

VRi'inOLG = Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht

VRiLG = Vorsitzender Richter am Landgericht

 

VRiOLG = Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht

 

VRS = Verkehrsrechts-Sammlung, zitiert nach Band und Seite

vs. = versus

VS = Versicherungsschein (das Herz jedes Versicherungsvertrages), seltener auch Verfassungsschutz oder Verschlußsache (eine Geheimhaltungsstufe)

 

VU = Versäumnisurteil, bei der Polizei auch: Verkehrsunfall

VV = Vergütungsverzeichnis (Gebührentabelle) zu einem Kostengesetz, insbes. zum RVG

VVaG = Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

VwGO = Verwaltungsgerichtsordnung

 

VwVfG = Verwaltungsverfahrensgesetz


VZR = Verkehrszentralregister (die berühmte Flensburger Verkehrssünderkartei)


W

WEG = Wohnungseigentumsgesetz

 

WGG = Wegfall der Geschäftsgrundlage (ein Rechtsinstitut zur Anpassung von Verträgen an unvorhersehbare Umstände - sehr umstritten)

WiStG = Wirtschaftsstrafgesetz

WM = Wertpapiermitteilungen (eine Zeitschrift), zitiert nach Jahr und Seite

WRP = Wettbewerb in Recht und Praxis (eine Zeitschrift), zitiert nach Jahr und Seite

WuM = Wohnungswirtschaft und Mietrecht (eine Zeitschrift), zitiert nach Jahr und Seite

WV = Wiedervorlage (einer Akte)

Wz = Warenzeichen


Z

z.A. = zur Anstellung (Zusatz zum Dienstgrad bei Beamten auf Probe)

ZBR = Zurückbehaltungsrecht (Recht zur Verweigerung der Gegenleistung, solange der Vertragspartner nicht leistet)

ZfS = Zeitschrift für Schadensrecht, zitiert nach Jahr und Seite

ZGB = Zivilgesetzbuch (der DDR)

ZIP = Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, zitiert nach Jahr und Seite

ZMR = Zeitschrift für Miet- und Raumrecht, zitiert nach Jahr und Seite

z.N. = zum Nachteil (steht vor der Bezeichnung des Geschädigten im Rubrum eines Strafverfahrens)

 

ZPO = Zivilprozeßordnung

ZU = entweder Zustellungsurkunde (Bescheinigung für die Übergabe eines Schriftstücks, siehe auch PZU) oder (selten) Zahlungsunfähigkeit

zust. = entweder zustimmend (wenn sich eine zitierte Lehrmeinung der zuvor zitierten Meinung anschließt) oder (selten) zuständig

zutr. = zutreffend

ZV = Zwangsvollstreckung



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