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Wer schreibt, der bleibt...

...oder vornehm ausgedrückt: verba volant, scripta manent. Über den Ausgang von Prozessen entscheidet fast immer auch die Beweislage. Als Prozeßbeteiligter können Sie nicht Zeuge sein. Also bleiben als Beweismittel praktisch nur Schriftstücke. Und die meisten Richter sind sowieso fixiert auf den Akteninhalt.

Deshalb sollten Sie wichtige Rechtsgeschäfte (z.B. Widerspruch, Kündigung, Rücktritt, Widerruf, Mahnung, Angebot und Annahme) immer per Brief vornehmen (also nicht per e-Mail, nicht per Fax und schon gar nicht telefonisch - jedenfalls nicht nur), und Sie sollten eine Kopie behalten, auf der Sie notieren, wann und wie Sie das Original versandt haben.

Einschreiben sind selten nötig: die meisten Richter gehen davon aus, daß ein abgeschickter Brief auch angekommen sein muß, solange der Empfänger keine außergewöhnlichen Umstände glaubhaft macht. Praktisch genauso sicher wie ein Einschreiben ist es deshalb, wenn Sie einen Zeugen dafür haben, daß der Brief bei der Post aufgegeben wurde.

 

Wichtige Gespräche sollten Sie immer protokollieren (zumindest hinterher). Einen Zeugen bei einem Telefonat mithören zu lassen, ohne den Gesprächspartner zu fragen, ist hingegen keine gute Idee, denn eine solche Zeugenaussage ist unverwertbar (BVerfG, Az. 1 BvR 1611/96).

 

Oft wirken im Prozeß auch Fotos oder Filme Wunder, besonders wenn sie ein Zeuge gemacht hat. Allerdings darf man seinen Gegner keinesfalls heimlich überwachen. Eine heimliche Videoaufnahme ist nach der Rechtsprechung unverwertbar - sogar wenn damit eine Straftat aufgedeckt wird (OLG Karlsruhe, Az. 12 U 180/01). Meine Meinung: difficile est satiram non scribere.

Gerichtsentscheidungen




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